Errichtung: Zeitraum 01. April - 30. September
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Errichtung: Zeitraum 01. April - 30. September
Enthalten ist:
- Errichtung Mast mittels vertikaler Errichtungsmethode
- Anbringen aller Komponenten Pos. 000 - 299, ohne Optionen
- Arbeitszeiten für Montageteam (Bauleiter, Arbeiter, Kletterer)
- inklusive Reise- und Übernachtungskosten
- Organisation und Kosten für ein Zwischenlager (falls erforderlich)
- Kosten für schwere Maschinen wie Bagger, Radlader, Rüttelplatte, etc.
- Anbringen zusätzlicher Komponenten des Auftraggebers oder weitere Optionen
Sollte die abschließende Baufreigabe bis zum 01. September vorliegen, die Errichtung aus von Ge:Net zu vertretenden Gründen jedoch erst nach dem 1. Oktober beginnen, so gilt die Montage als bis zum 30. September begonnen.